Zulassung & Gebühren
Zulassungsvoraussetzungen, Verfahren, Gebühren, Einschreibung und Abmeldung.
Zulassungsvoraussetzungen
Die Schule nimmt Kinder im Alter von fünf bis sechzehn Jahren auf, vorbehaltlich folgender Bedingungen:
Bestehen der auf die jeweilige Klassenstufe zugeschnittenen Aufnahmeprüfung.
Für arabischsprachige Klassen muss Arabisch die Muttersprache des Kindes sein.
Für die Vorschulklasse (erste Stufe) muss das Kind in der Lage sein, sich über längere Zeit zu konzentrieren sowie selbstständig zu essen und zur Toilette zu gehen.
Zahlung der Anmeldegebühren.
Einhaltung der allgemeinen Schulordnung.
Aufnahmeverfahren
Anmeldung: Die Registrierung erfolgt über das Ausfüllen des Anmeldeformulars, das über den Link am Ende dieser Seite zugänglich ist.
Einstufungstest: Nach der Anmeldung wird die Schule mit dem Erziehungsberechtigten Kontakt aufnehmen, um einen Termin für den Einstufungstest zu vereinbaren.
Kursanmeldung: Wenn ein Platz in der entsprechenden Klassenstufe verfügbar ist, wird der Erziehungsberechtigte informiert, um die Anmeldung abzuschließen. Diese umfasst das Ausfüllen eines Onlineformulars sowie das Einrichten eines SEPA-Lastschriftmandats für die monatlichen Zahlungen.
Aufnahmekriterien
Bei der Vergabe der Schulplätze werden folgende Faktoren berücksichtigt:
Alter des Kindes
Kinder von Lehrkräften
Geschwisterkinder aktuell eingeschriebener Schüler
Datum der Anmeldung
Schulgebühren
Die monatlichen Beiträge richten sich nach der Anzahl der angemeldeten Kinder:
Erstes Kind: 40 €
Zweites Kind: 40
Jedes weitere Kind: 30 €
Monatliche Beiträge: Die Beiträge werden zu Beginn jedes Monats erhoben, und zwar regelmäßig über zehn Monate – von Oktober bis Juli (August und September sind schulfreie Monate).
Zahlungsmethode: Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Bankeinzug (SEPA-Lastschriftverfahren).
Gebührenermäßigung
Falls Erziehungsberechtigte aufgrund finanzieller Schwierigkeiten die Schulgebühren nicht zahlen können, besteht nach erfolgter Anmeldung die Möglichkeit, eine Gebührenermäßigung zu beantragen.
Stornierungsrichtlinie für die Anmeldung
Die Schule behält sich das Recht vor, die Anmeldung eines Kindes in folgenden Fällen zu stornieren:
• Fehlende Teilnahme über einen Monat ohne vorherige Mitteilung
• Wiederholung derselben Klassenstufe zum zweiten Mal
• Schwerwiegender Verstoß gegen die Schulordnung
Ist Ihr Kind bereits angemeldet, aber Sie möchten die Anmeldung stornieren, klicken Sie bitte hier.