Mitgliedschaftsformen

Es gibt zwei Formen der Mitgliedschaft:

Außerordentliche Mitgliedschaft: 

Sie haben kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung und können kein Amt übernehmen. Sie werden jedoch zu den Hauptversammlungen eingeladen, müssen aber nicht teilnehmen.

Ordentliche Mitgliedschaft:

Sie haben ein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung und können ein Amt übernehmen. Ihre Anwesenheit als aktives Mitglied bei den Hauptversammlungen wird erwartet.

Jedes Mitglied kann jederzeit den Wechsel seiner Mitgliedschaftsform in beide Richtungen beantragen. Die Mitgliedschaftsbeiträge sind gleich hoch und die Leistungen identisch.

Mitgliedschaftsbeitrag:

Für Einzelpersonen 20 EUR pro Kalenderjahr.

Für Familien 40 EUR im Kalenderjahr und schließt die Eltern und alle an derselben Adresse gemeldeten Kinder bis 25 Jahre ein.

Anmeldebedingungen:

Um dem Verein beizutreten, muss die/der Interessierte den Mitgliedschaftsantrag ausfüllen und elektronisch unterschreiben. Zusätzlich muss ein Vorstandsmitglied den Antrag genehmigen.